Die Nutzung von Sonnenenergie durch Photovoltaikanlagen ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien. In Salzburg gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für den Bau oder die Erweiterung solcher Anlagen. Hier erfährst du alles, was du darüber wissen musst:
Rechtliche Grundlagen und Rechtsanspruch:
Die Förderung von Photovoltaikanlagen durch das Land Salzburg basiert auf den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes, unter Einbeziehung der Datenschutz-Grundverordnung und des Transparenzdatenbankgesetzes. Es gibt jedoch keinen automatischen Rechtsanspruch auf Förderung, und die Gewährung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel.
Gegenstand der Förderung:
Die Förderung gilt für die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 1 kWp auf oder an Gebäuden. In Ausnahmefällen kann auch eine Förderung für Anlagen gewährt werden, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht auf Gebäuden installiert werden können. Dabei ist zu beachten, dass die Zuschusshöhe auf maximal € 25.000,- pro Photovoltaikanlage begrenzt ist.
Art und Ausmaß der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses und ist leistungsabhängig gestaffelt. Die Zuschusshöhe variiert je nach Größe der Photovoltaikanlage und beträgt maximal 40 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten. Die förderfähige Leistung ist in verschiedene Kategorien unterteilt:
Kategorie A: Bis 10 kWp - Förderung pro kWp: € 200,-
Kategorie B: Über 10 kWp bis 20 kWp - Förderung pro kWp: € 150,-
Kategorie C: Über 20 kWp bis 100 kWp - Förderung pro kWp: € 100,-
Kategorie D: Über 100 kWp - Förderung pro kWp: € 50,-
Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Richtlinien für Photovoltaikanlagen in Salzburg findest du hier: